Abschluss von Bauverträgen

Beim Abschluss von Bauverträgen beziehen wir uns grundsätzlich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen", in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung!

Diese ist hier einzusehen.